Aktuelles

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Gästehaus (Ferienwohnungen und Gästezimmer) ab 12.5.2021 wieder geöffnet
Im Land Rheinland-Pfalz dürfen Beherbergungsbetriebe ihre Gästezimmer sowie Ferienwohnungen wieder Gästen zur Verfügung stellen, wenn der Inzidenzwert nachhaltig unter 100 liegt. Dies ist im Landkreis Cochem-Zell der Fall (Stand 19.05.2021: ca. 32).

Ferienwohnungen
Übernachtungen sind erlaubt, ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. In allen öffentlich zugänglichen Teilen des Hauses gelten die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Kontakterfassung ist erforderlich.

Gästezimmer
Gästezimmer sind nutzbar, wenn eigene sanitäre Anlagen vorhanden sind. Dies ist der Fall. In allen öffentlich zugänglichen Teilen des Hauses gelten die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Kostenlose Tests sind z. B. in Cochem, im Moselbad möglich, und zwar montags – freitags von 18 – 20 Uhr, samstags von 14 – 16 Uhr.

Die aktuellen Regelungen im Landkreis Cochem-Zell finden Sie hier.

Gäste aus dem Ausland
Die Niederlande gelten als Hochinzidenzgebiet, Belgien gilt als Risikogebiet. Es gelten strenge Einreisebestimmungen für die Niederländer nach Deutschland. Man muss sich verbindlich registrieren, einen negativen Test vorzeigen und sich bei Ankunft in Deutschland in Quarantäne begeben.


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